Das BeQu-Label

Viele Beratungseinrichtungen, die im Rahmen des Verbundprojektes das BeQu-Konzept in ihrer Organisation erprobt hatten oder die an einem der in den vergangenen Jahren vom nfb angebotenen Workshops teilgenommen hatten, möchten ihr Engagement in diesem Bereich – über eine Teilnahmebescheinigung hinaus – gegenüber ihren Kund*innen und Finanziers transparent machen und hierfür das BeQu-Logo nutzen. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat die Mitgliederversammlung des nfb auf ihrer Sitzung am 8. Dezember 2017 Richtlinien für die Nutzung des BeQu-Logos, für welches das nfb einen Markenschutz hat, beschlossen.

Nutzungsbedingungen des BeQu-Labels

Um einerseits den Missbrauch des BeQu-Logos zu verhindern, andererseits aber den um Qualität bemühten Einrichtungen zu ermöglichen, ihre Qualitätsanstrengungen auf der Grundlage des BeQu-Konzeptes auch nach außen hin zu dokumentieren, können Einrichtungen und Organisationen das Recht zur Nutzung des BeQu-Labels in ihren Medien unter folgenden Bedingungen erhalten:

  • Die Nutzung des Das BeQu-Labels muss bei der Geschäftsstelle des nfb beantragt werden.
  • Es darf nur mit dem Zusatz verwendet werden „Unsere Einrichtung verpflichtet sich, nach den Standards des BeQu-Konzeptes zu arbeiten“.
  • Die Einrichtung, die das BeQu-Logo beantragt, verpflichtet sich schriftlich, die nfb-Standards zur Beratungsqualität einzuhalten (Selbstverpflichtungserklärung).
  • Die Einrichtung muss nachweisen, dass sie an mindestens einem BeQu-Workshop des nfb teilgenommen hat.
  • Die Einrichtung erklärt sich bereit, dass ein nfb-Vertreter/eine nfb-Vertreterin die Einrichtung besuchen kann, um sich über die Qualitätsbemühungen zu informieren.
  • Bei Annahme des Antrages erhebt das nfb eine Schutzgebühr von 300 Euro. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die zum Tragen des BeQu-Labels für 3 Jahre berechtigt.
  • Bei offensichtlichen Verstößen gegen die Standards ist das nfb berechtigt, die Erlaubnis zum Tragen des BeQu-Labels mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

Das nfb stellt ausdrücklich fest, dass es sich bei der Erlaubnis zur Führung des BeQu-Labels nicht um eine Qualitätstestierung handelt.

Ein Antrag kann formlos beim nfb per Email gestellt werden: info@forum-beratung.de. Ein Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Dem Antrag sollten nach Möglichkeit Unterlagen über die antragstellende Organisation und deren bisherige Qualitätsarbeit beigefügt werden.