Workshop 4

Kommunikation und Vernetzung unter den Verbänden

Moderation: Stefan Nowack

In der Mitgliederbefragung wurde Vernetzung und Intensivierung der Kommunikation zwischen einzelnen Beratungsverbänden und -vereinen hoch gewertet.

„Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile“ Aristoteles, griechischer Philosoph, 322-384 v. Chr.

„Die Erkenntnis ist auch heute noch eine Grundlage bei Überlegungen zur Optimierung von Kooperationsstrukturen. Partner, die sich gemeinsamen Zielen verpflichtet haben, möchten ihre Zusammenarbeit so gestalten, dass ein Optimum der angestrebten Ziele realisiert werden kann. Auf dieser Basis wurden Instrumente für das Arbeiten in Netzwerken entwickelt, in denen Menschen zusammenarbeiten, um einen Mehrwert zu erzielen. Dabei kommt es nicht nur darauf an, dass man zusammenarbeitet, sondern darauf, wie man zusammenarbeitet. Bei gelungener Netzwerkarbeit ergänzen sich die Kompetenzen einzelner Partner sinnvoll zu einem Ganzen, Doppelarbeit und Konkurrenzen werden vermieden, eine gute Kommunikation gewährleistet Informations- und Erfahrungsaustausch, erleichtert Abstimmungsprozesse und die Lösung von Konflikten.“ Stefan Nowack, Einleitung zur Broschüre „Das Prinzip KUMULUS-PLUS“, Juni 2010

Als Grundlagen wurde den Teilnehmenden, Barbara Knickrehm, Katharina Schepker, Martina Schwartzer, Rainer Thiel durch den Moderator Stefan Nowack empfohlen, sich an den folgenden, durch das Förderrecht der Europäischen Union vorgegebenen, Begriffen zu orientieren.

  • strategische Partnerschaften, hierzu gehören Netzwerke, die sich aufgrund ihrer Zielsetzungen auf gemeinsame Strategien zur Um- bzw. Durchsetzung ihrer Ziele zusammengefunden haben,
  • operative Partnerschaften, hierzu gehören Netzwerke, die sich über eine gemeinsam vereinbarte Strategie hinaus, zu einer Antragsgemeinschaft zur Teilhabe an Förderprogrammen zusammengefunden haben. Im Verhältnis zu strategischen Netzwerken übernimmt in dieser Art Netzwerk, einer der Partner die operative Leitung und verteilt mittels Fördervereinbarungen mit den beteiligten Partnern, die zur Verfügung stehenden Mittel.
  • informelle Partnerschaften, hierzu gehören unverbindliche Beziehungen unter Partnern vergleichbarer Zielsetzungen, die von Zeit zu Zeit, z.B. bei aktuellen politischen Fragen miteinander handeln.

In der Diskussion wurde hervorgehoben, dass aufgrund der Heterogenität der Beratungslandschaft der aktuelle Überblick über das „Ganze“ fehlt, also es in erster Linie darauf ankommt, hier eine Transparenz herzustellen. Wie gelingt es also, sowohl eine regionale als auch überregionale Vernetzung herzustellen?

Für aktuelle und zukünftige Mitglieder des nfb wurden folgende Möglichkeiten herausgearbeitet

Unter der Fragestellung, „Wie können wir voneinander profitieren?“, wurde die Einführung regelmäßiger Online-Treffen zu fachlichen Austauschen empfohlen (Themenspezifische AGs). Also in regelmäßigen Abständen online tagende AGs zu aktuellen Fragen und Handlungsnotwendigkeiten.

Zur Öffentlichkeitsarbeit wurde empfohlen, eine „Schablone“, „Das nfb-Format“ der Präsentationsstruktur der Mitgliedsverbände zu erarbeiten, die von den Mitgliedern des nfb einheitlich zur Anwendung kommt. Das heißt Nutzer*innen haben die Möglichkeit sich anhand dieser „Schablone“, also der einheitlichen Darstellung, besser über die einzelnen Handlungsfelder der Mitgliedsverbände zu informieren.

Weiterhin wurden die Erstellung einer Landkarte der Mitgliedsverbände sowie die Darstellung der Mitgliedsverbände auf der nfb-Website vereinbart.

Die Mitglieder des Workshops werden sich in Zukunft regelmäßig im Online-Format treffen. Ein weiteres Treffen fand im Januar 2024 bereits statt.

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Workshopbericht 3 vom 13.11.2023

Transparenz von Angeboten, deren Inanspruchnahme sowie Monitoring- und Berichtssysteme

Moderatoren: Olaf Craney und Karen Schober

In der Mitgliederbefragung zu den künftigen Arbeitsschwerpunkten des nfb wurden die beiden Handlungsfelder „Monitoring und Berichtssysteme“ sowie „Transparenz der Beratungsangebote und der Beratungsinanspruchnahme“ relativ hoch gewichtet.

Ziel des Workshops war es, von den Mitgliedern, die diese Statements hoch gewichtet haben, zu erfahren, weshalb ihnen diese Aufgabenfelder besonders wichtig für die Arbeit des nfb sind, was sie im Konkreten sich darunter vorstellen, welche Anliegen sie mit diesen Aufgaben verbinden und welche möglichen Realisierungs- und Umsetzungsschritte sie sich vorstellen können bzw. dem Vorstand empfehlen würden.
An dem Workshop nahmen außer den beiden Moderator*innen (Olaf Craney und Karen Schober) vier Mitglieder teil (Renate-Anny Böning/involas; Dr. Bernhard Jenschke; Elisabeth Tadzidilinoff/G.I.B.; Svea Wagner/Landeshauptstadt München).
Als Impuls für die Diskussion lagen Beiträge von drei Mitgliedern bzw. Mitgliedsorganisationen vor, in denen die Gründe für die Einführung eines Monitorings und Berichtssystems in der Organisation sowie die Erfahrungen mit diesen Instrumenten und Anregungen für die notwendigen Maßnahmen und Schritte zur Realisierung vorgestellt wurden. Die Beiträge kamen von Renate Böning, Martin Partner und Ute Roloff.

Ein Ziel für ein regelmäßiges Monitoring und Berichtssystem in der BBB-Beratung könnte z.B. darin bestehen, dass künftig – wenn die entsprechende Datenlage dies ermöglicht – der Nationale Bildungsbericht ein Kapitel über den Stand und die Entwicklung der Bildungsberatung enthält. Die Teilnehmerinnen waren sich einig, dass Transparenz über die Beratungsangebote ein gemeinsames Anliegen aller Akteure im Feld BBB-Beratung ist: der (potenziellen) Ratsuchenden, der Beratungseinrichtungen und der Beratenden sowie der politischen Entscheidungsträger und Geldgeber. Dies gilt insbesondere für die Akteure auf regionaler/lokaler Ebene. Transparenz über Beratungsangebote und -strukturen ist aber auch für die politisch Verantwortlichen auf nationaler Ebene eine wesentliche Voraussetzung für die Gestaltung der BBB-Beratungslandschaft. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang u.a. die Frage, welche Zielgruppen/Anspruchsgruppen erreicht und welche nicht erreicht werden sowie die Frage, ob und wo es sinnvolle oder auch dysfunktionale Parallelstrukturen im Beratungsangebot gibt. Die Herstellung von Transparenz erfordert ein kontinuierliches Monitoring wichtiger Eckdaten des Beratungsgeschehens und eine entsprechende kontinuierliche (öffentliche) Berichterstattung über Stand und Entwicklung der BBB-Beratung. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die für das Monitoring notwendige Dokumentation und Datenerhebung für die Beratenden und die Einrichtungen auch eine zusätzliche Belastung für die tägliche Arbeit darstellen. Aufwand und Nutzen müssten sorgfältig abgewogen werden und es bedarf einer überzeugenden Vorteilsübersetzung, um den Nutzen für die betroffenen Beraterinnen deutlich zu machen. Hierzu wurden zwei wichtige Aspekte genannt:

  • Die Ergebnisse des Monitorings dienen für die Beratenden und die Einrichtungen zur Qualitätssicherung der eigenen Arbeit.
  • Kontinuierliches Monitoring und ein regelmäßiges Berichtssystem tragen entscheidend dazu bei, Beratung im gesellschaftlichen und politischen Raum „sichtbar“ zu machen und die Inanspruchnahme bei potenziellen Kund*innen zu erhöhen.

Weitere Maßnahmen und Schritte
Bei der Frage, welcher weiteren Maßnahmen und Schritte es auf dem Weg zu einem (umfassenden) Monitoring und Berichtssystem bedarf, waren sich die Teilnehmenden einig, dass ein solches Vorhaben einen langen Atem brauche und nur schrittweise durch Einbeziehung aller Akteure, Stakeholder und Betroffen in Angriff genommen werden könne. Folgende Aktivitäten und Schritte wurden vorgeschlagen:

  • Zielklärung: Welche Ziele sollen mit einem Berichtssystem erreicht werden, wie z.B. Optimierung der Beratungsangebote. Soll ein umfassendes Berichtssystem für alle Bildungs- und Erwerbsphasen entwickelt werden oder konzentriert man sich auf spezifische Beratungsfelder wie z.B. die Beratung im Erwerbsleben?
  • Vorteilsübersetzung: Der spezifische Nutzen des Monitorings und eines Berichtssystems für die unterschiedlichen Interessengruppen (Ratsuchende, Berater*innen, Beratungseinrichtungen, Stakeholder) sollte klar herausgearbeitet werden und welche Informationen/Daten werden benötigt, um die Entscheidungsfindung zu verbessern.
  • In einem weiteren Schritt sollte geklärt werden, welche Stakeholder (Ministerien, Institutionen, Verbände etc.) und weitere Adressaten in den Entwicklungsprozess einbezogen werden, um sicherzustellen, dass ein Berichtssystem die nötige Akzeptanz und den gewünschten Effekt erzielt. Damit verbunden ist auch die Frage, welche Zugänge im nfb zu den Stakeholdern bestehen.
  • Zentrales Thema ist die Frage der Datengrundlage und -gewinnung. Welche Daten werden benötigt, stehen diese Verfügung und wie kann man mit den Daten arbeiten?
  • Für die Datensammlung und Datenerhebungen muss geprüft werden, auf welche ohnehin bereits vorhandenen Daten zurückgegriffen werden kann, d.h. auch ob Ministerien oder z.B. die BA den Zugriff auf die bei ihnen gespeicherten Daten erlauben.
  • Zunächst sollte ein Bezugsrahmen („Framework“) geeigneter Indikatoren und Erhebungsmethoden entwickelt werden.
  • Der Vorschlag für einen Bezugsrahmen sollte mit den wichtigsten Akteuren und Stakeholdern sowie mit Vertretern der Beratungswissenschaft und Beratungsforschung diskutiert werden. Selbstverständlich müssen auch die relevanten Bundes- und Landesministerien eingebunden werden, auch im Hinblick auf die Finanzierung/Förderung dieser Aktivitäten.
  • Hierfür würde sich die Einrichtung von sog. „Fachdialogen“ anbieten, in denen beispielsweise die in den meisten Bundesländern bestehenden Landesnetzwerke für BBB-Beratung eine wichtige Rolle spielen sollten.
  • Auch Fachtagungen des nfb zum Thema „Monitoring und Berichtssysteme in der BBB-Beratung“ in Kooperation mit nfb-Mitgliedsverbänden und weiteren interessierten Partnern könnten ein Forum zur Diskussion des Vorhabens bilden.
  • Ein wichtiges Anliegen der Teilnehmenden war es, nicht nur quantitative Daten zu erfassen, sondern auch qualitative Erhebungsmethoden einzusetzen, z.B. bei der Befragung von Ratsuchenden bzw. potenziellen Beratungskund*innen.
  • Man sollte auch prüfen, ob und inwieweit man sich mit entsprechenden (qualitativen und quantitativen) Fragen zur Bildungsberatung in bestehende Großprojekte wie z.B. das Sozioökonomische Panel (SOEP) oder das Nationale Bildungspanel (NEPS) einbringen könnte, um eine entsprechende Datenbasis aufzubauen.

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Workshopbericht 2 vom 13.11.2023

Informationen zu Forschungs- und Förderinitiativen sowie Ergebnissen der Beratungsforschung

Moderator: Prof. apl. Dr. Karl Düsseldorff

In der Mitgliederbefragung 2023 wurde der Wunsch, dass das nfb regelmäßig über Forschungs- und Förderinitiativen im Feld der BBB-Beratung sowie über Beratungsförderung berichtet, insgesamt an dritter Stelle gewertet. An vierter Stelle folgte die Erwartung, dass das nfb über Ergebnisse der Beratungsforschung informiert. Daraus erfolgte die Themenformulierung für den Workshop 2 wie folgt:

  1. Informationen über Förderprogramme der BBB-Beratung
  2. Informationen über Forschungsprogramme der BBB-Beratung
  3. Informationen über Ergebnisse der BBB-Beratungsforschung

Hinter dieser „Aufgabensammlung“ verbirgt sich das Grundverständnis, dass die nfb-Vorstands- und -Mitgliederarbeit in AGs in eindeutig identifizierten Feldern Supportleistungen für die Verbandsmitglieder erstellen werden, die den Arbeitsalltag, die Produktivität, die Qualität sowie die Leistungstiefe der Mitglieder durch informationelle Unterstützung nachhaltig berührt/berühren kann.
Damit befasste sich die fünfköpfige Workshopgruppe zunächst damit, hierfür einen Konsens und ein gemeinsames Aufgaben- und Ausführungsverständnis zu erzielen; was bedeutet, dass Ziele, Verfahren, Formate, Reichweiten und Rhythmus der regelmäßigen Berichterstattung der AG operationalisiert, deklariert und umgesetzt werden müssen. Zudem – und das sollte nach Auffassung der Workshopteilnehmenden erst nachfolgend, und zusammen mit dem Vorstand und dem Newsletter-Redaktionsteam geklärt werden, ist offen, ob die von der AG erstellten Informationsprodukte über die Homepage des nfb oder über den nfb-Newsletter kommuniziert werden. Wenn dies zunächst alles noch eher sehr offene Perspektiven einer neu gegründeten Arbeitsgruppe signalisiert, hat diese jedoch – und dies war Zentrum der Tagesarbeit in Berlin – sich ein erstes „Programm“ und erste Kooperationsregeln gegeben.

  1. Für das Jahr 2024 hat die AG das Ziel formuliert, alle drei o.g. Supportaufgaben bis Jahresende so operationalisiert zu haben, dass eine genaue „Produktbeschreibung der Informationsleistung“ vorgelegt werden kann (Umfang; Format; Informationsquellen, die regelmäßig angesteuert werden; Themenreichweite der Informationen etc.). Hier ist z.B. noch zu entscheiden, ob etwa die Punkte 1 und 2 (s.o.) nur etwa als Datenbankadressen und/oder Fördersynopsen bzw. Forschungsübersichten ermittelt und verteilt werden, oder ob auch regelmäßig die Entwicklungen der Themenfelder durch die Arbeitsgruppe „kommentiert und erläutert“ werden sollen?
  2. Für das Jahr 2024 hat die AG sich vorgenommen, in drei bis vier Treffen, ergänzt durch arbeitsteiliges Arbeiten an Arbeitspaketen der AG-Mitglieder zwischen den Treffen, Zwischenergebnisse gemeinsam in ein finales Aufgabendesign zu transformieren und damit im Jahresverlauf erste Aufgabenfelder abzuschließen.
  3. Im Weiteren hat die AG festgelegt, dass die Ergebnisse und die damit verbundenen Recherche- und Dokumentationsprozesse und –strukturen so aufbereitet werden, dass nachfolgende Zuständigkeitswechsel relativ friktionslos möglich sein werden. Hier sind entsprechende Manuals Ziel der Arbeitsgruppe.
  4. Vorab besteht Konsens im Kontext des Punkt 3 (s.o.): Informationen über Ergebnisse der Beratungsforschung bereitzustellen, heißt aus unserer Sicht, hier eine ausgewählte (!), annotierte Forschungsberichterstattung zu leisten, deren wesentliche Quellen wissenschaftliche Zeitschriften, Webauftritte relevanter Forschungsakteure sowie Forschungspublikationen (Berichte, Buchveröffentlichungen, digitale Forschungsberichte etc.) darstellen.
  5. Die AG wird für dieses Programm im ersten Quartal 2024 ihr zweites AG-Treffen organisieren und die nfb-Mitglieder regelmäßig über die Arbeitsfortschritte informieren.

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Workshopbericht 1 vom 13.11.2023

Kompetenzanforderungen für BBB-Berater*innen und Digitalisierung der Beratung

Moderation: Prof. Dr. Peter C. Weber und Ursula Wohlfart

Ein zentraler Schlüssel für den Aufbau und Erhalt von Professionalität in der Beratung, aber auch für die Sichtbarkeit und Vermarktung guter Beratung ist die Kompetenz der Beraterinnen und Berater im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung. Diese zentrale Position war Ausgangspunkt unseres Workshops zur Weiterentwicklung des Kompetenzprofils sowie zur Digitalisierung der Beratung am 13.11.2023 in Berlin. Ziel des Workshops war es, ausgehend von den bestehenden Kompetenzmodellen aus den 2010er Jahren und insbesondere dem nfb-Kompetenzmodell, Weiterentwicklungsbedarfe und -möglichkeiten zu diskutieren. Hintergrund dieser Zielsetzung ist die Mitgliederbefragung des nfb, die diesem Thema sowie der besonderen Bedeutung der Digitalisierung der Beratung und der Digitalisierung der Arbeitswelt aus Sicht der Mitgliedsverbände des nfb und der Einzelmitglieder eine besonders hohe Bedeutung beimisst.

Im Austausch konnten im Workshop folgende Punkte als Konsens und Ansatzpunkte herausgearbeitet werden:

Das bestehende Kompetenzprofil ist wertvoll und wird genutzt. Es bildet die zentralen Kompetenzen für die Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung gut ab.

  • Einige Kompetenzbereiche fehlen oder sollten überarbeitet werden. Hier ist insbesondere die Integration des Aspekts der Digitalisierung zu nennen. Neben Fragen des Einsatzes digitaler Formate und Medien in der Beratung geht es auch um die Entwicklung von Kompetenzen für den Umgang der Beratung mit den Transformationen von Bildung und Arbeit (u.a. Wissen über die digitalisierte Arbeitswelt und Veränderung von Berufsbildern durch Digitalisierung). Dabei könnte die Frage nach dem Einsatz und den Grenzen von KI eine besondere Rolle spielen.
  • Das Kompetenzprofil könnte im Hinblick auf spezifische Anwendungsfelder differenziert werden. Diskutiert wurden u.a. die Qualifizierungsberatung für KMU und die Herausforderungen für die BBB-Beratung bei Zugewanderten und Geflüchteten.
  • Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung – und damit auch die Kompetenzen der Beraterinnen und Berater – sollte sich nicht einseitig an Arbeitsmarktaspekten orientieren, sondern auch lebensweltliche Aspekte einbeziehen, da heute in vielen Beratungskontexten breitere und subjektorientierte Ansätze notwendig sind.
  • Auch wenn das vorliegende Kompetenzprofil als Orientierungsrahmen viel Zuspruch erfährt: Mit Blick auf die fehlende Verbindlichkeit wurde betont, dass das nfb weiter nach Wegen suchen müsse, um die Nutzung des Profils als Standard in der BBB-Beratung voranzutreiben. Dies sollte auch mit weiterentwickelten Instrumenten der Kompetenzerfassung und des Kompetenznachweises verbunden werden.

Über diese Punkte hinaus wurden bereits zahlreiche Einzelideen entwickelt und dokumentiert. Für die weitere Arbeit wurde vereinbart, dass die Beteiligung der Beratungspraxis und von Expert*innen aus den Arbeitsfeldern (Bildung, Beruf und Beschäftigung) sowie die Einbeziehung der Kundenperspektive wichtig sind und im Entwicklungsprozess methodisch berücksichtigt werden sollen. Sinnvoll ist auch die Zusammenarbeit mit Partnerverbänden und deren parallelen Bestrebungen, z.B. im Hinblick auf die Entwicklung eines Rahmens zur Einordnung professioneller Beratung in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), wie sie von der Deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) vorangetrieben wird. Die Mitgliedsverbände des nfb sowie die Einzelmitglieder sind eingeladen, sich zu beteiligen. Als konkreter Schritt wurde eine Fachtagung zuden Themen Digitale Beratung und Beratung mit Blick auf die digitalisierte Arbeitswelt angedacht. Für einen solchen Schritt sowie für eine fundierte Überarbeitung des Kompetenzprofils mit erweiterten Instrumenten zur Erfassung und Dokumentation von Kompetenzen ist die Frage der Ressourcen zu diskutieren. Forschungs- bzw. Entwicklungsprojekte könnten in Kooperation u.a. mit Hochschulen den Aspekt KI und Digitalisierung aufgreifen.

Beteiligte am Workshop waren Christiane Ehses (Hessischer Volkshochschulverband e.V.), Brigitte Bosche (DIE) Christiane Schiersmann, Martin Partner (gestalt und consult), Ursula Wohlfahrt und Peter Weber (Vorstand nfb, Vorbereitung und Moderation). Mit schriftlichen Beiträgen haben sich Christina Pollmann (BVPPT), Christiane Ehses (Hessischer Volkshochschulverband e.V.) und Michael Neÿ (f-bb) bereits beteiligt. Diese Gruppe wird sich im Februar 2024 wieder treffen, um die Überlegungen zur Weiterentwicklung des Kompetenzprofils für Beratende und eine mögliche Fachtagung zum Thema „BBB-Beratung und Digitalisierung“ zu konkretisieren.

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