Fachtagung des nfb und der BAG BBW, 13. April 2011, Berlin, Bundespresseamt, 10.00 – 17.00 Uhr
Tagungsbericht
Mit dem Ziel, die herausragende Bedeutung professioneller Beratung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung darzustellen, luden das Nationale Forum Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung e.V. (nfb) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW) am 13. April 2011 zu einer Fachtagung ins Bundespresseamt ein.
Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die Transparenz der Angebote, der Zugang zu Beratung, die Qualität der Beratung und die Professionalität der Beratenden. Gerade für Menschen mit Behinderungen hat Beratung – aufgrund der Komplexität der Problemstellungen und der unterschiedlichen Zuständigkeiten – eine herausragende Bedeutung. Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung setzt spezifische, für alle zugängliche Beratungsleistungen voraus, die relevante Informationen adressatengerecht vermitteln. Darüber hinaus müssen die besonderen Teilhabeeinschränkungen und Kompetenzen dieser Ratsuchenden erfasst und berücksichtigt werden, so dass Menschen mit Behinderung in ihrer Bildung und ihrem beruflichen Werdegang kompetent unterstützt und begleitet werden können. Nur so kann die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben sichergestellt werden.
Der Einladung der Veranstalter waren 175 Experten/innen und Berater/innen gefolgt, die das gesamte Feld der Beratung für Menschen mit Behinderungen repräsentierten: Verantwortliche aus Politik und Verwaltung, Verantwortliche von Trägern der beruflichen Rehabilitation, Vertreter/innen von Interessens-, Betroffenenverbänden und der Wirtschaft sowie Menschen mit Behinderungen, Verantwortliche und Beratende in Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Auch Verantwortliche aus allgemein zugänglichen Bildungs und Berufsberatungseinrichtungen nutzten die Tagung, um sich zielgruppenspezifisch weiter zu bilden und auszutauschen. Durch die vielfältige Teilnehmer/innenstruktur konnten die Beratungsbedarfe junger und erwachsener Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in die Diskussion eingebracht werden.
Nicht zufällig fand die Veranstaltung im Besucherzentrum des Bundespresseamts in Berlin statt, denn hier wurde vor fünf Jahren das nfb als unabhängiges Netzwerk aller Akteure in den Bereichen der Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung gegründet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW), der Dachverband von 52 hoch spezialisierten Berufsbildungswerken in Deutschland, war damals bereits Gründungsmitglied. Die Gründung des nfb war ein wichtiger Meilenstein in der Weiterentwicklung und Förderung der fachgerechten Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zur Unterstützung des lebenslangen Lernens und der sozialen und gesellschaftlichen Integration. Das Nationalen Forum Beratung hat seine Wurzeln in der europäischen Politik und Zusammenarbeit und konnte die Bedeutung der Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung in den letzten Jahren zunehmend in der öffentlichen Diskussion hervorheben und seine Expertise in entsprechende Initiativen einbringen.
Professionalisierung der Beratung in der Bundesagentur für Arbeit
Als Vertreter des größten Anbieters von Berufsberatung für Menschen mit Behinderung erörterte Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, im ersten Impulsvortrag die Fortschritte im Bereich der Beratung für Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit will mit Ihren Reha-Teams und der neuen Beratungskonzeption1 eine noch professionellere Beratungsleistung der Agentur gewährleisten. Raimund Becker erläuterte die Kernpunkte der neuen Beratungskonzeption, in der nun alle Reha-Beratenden geschult seien. Die Konzeption beinhalte einen standardisierten Beratungsablauf und ein umfassendes Inventar an Beratungsmethoden. Sie verbessere die Vernetzung von Ratsuchenden mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Derzeit werde mit „KODIAK“ zudem ein neues Instrument für eine vertiefte Kompetenzdiagnose entwickelt. Die neue Beratungskonzeption unterstütze die Berater/innen also in ihrer täglichen Arbeit und trage zur Professionalisierung und Transparenz im Beratungsprozess bei; denn gerade der Bereich der beruflichen Rehabilitation stelle besondere Anforderungen an die Berater/innen und Vermittler/innen. Die Beratenden müssen die besonderen Unterstützungsbedarfe erkennen und spezifisches fachliches und methodischen Wissen aufweisen. Hierbei sei vor allem auch die Selbstbestimmung des Ratsuchenden zu beachten. Die Wertschätzung des Ratsuchenden sei Teil der sechs zentralen Prinzipien der neuen Beratungskonzeption.
DOWNLOAD: Raimund Becker, Ansätze für eine stärkere Professionalisierung bei der beruflichen Beratung von Menschen mit Behinderung
Sozialverband VdK für ein unabhängiges Beratungsangebot zur Verwirklichung von Inklusion und Teilhabe
Das Thema der Selbstbestimmung der Ratsuchenden wurde auf der Tagung wiederholt aufgegriffen, gilt es doch, die Menschen durch die Beratung zu befähigen, eigene Entscheidungen zu treffen und ihren beruflichen Werdegang selbst zu bestimmen. Dies ist eine Grundvoraussetzung von Inklusion. Doch im „Dschungel“ der Zuständigkeiten und Förderinstrumente finden sich Menschen schwer selbstständig zurecht und müssen oft erst zum selbstbestimmten Handeln befähigt werden.
Dies erlebt Karl-Heinz Fries, Sozialverband VdK, in der zunehmend steigenden Nachfrage unabhängiger Beratung in seinem Verband. Nachdrücklich erläuterte er den direkten Zusammenhang zwischen Exklusion und Armut in Deutschland, der von der OECD bereits aufgezeigt wurde.2 So stiege die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung trotz Fachkräftemangel und Konjunkturaufschwung weiterhin. Beratung für Menschen mit Behinderungen müsse die Teilhabemöglichkeiten verbessern, um Inklusion zu gewährleisten. Dies stelle die Beratung vor große Herausforderungen, wobei Karl-Heinz Fries die bereits von Raimund Becker genannten Anforderungen ergänzte. Beratung dürfe auch nicht aus der „Adlerperspektive“ des Beratenden erfolgen, sondern müsse dem Ratsuchenden Raum geben, mit zu bestimmen und seine Bedürfnisse und Interessen einzubringen. Gerade die Beratung von Menschen mit Behinderung erfordere Sensibilität und Transparenz. Insofern forderte der stellvertretende Vorsitzende des Sozialverbandes den Ausbau unabhängiger, trägerübergreifender, transparenter und flächendeckender Beratungsangebote mit niedrig-schwelligem Zugang, einheitlichen Qualitätsstandards und kontinuierlicher Professionalisierung des Beratungspersonals. Die Gemeinsamen Servicestellen könnten dies derzeit nicht gewährleisten
DOWNLOAD: Karl-Heinz Fries: Bedeutung professioneller Beratung für eine gelungene Inklusion
Der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, fordert bessere Beratung zur Umsetzung der UN Konvention
Diese Forderung nach transparenten und flächendeckenden Beratungsangeboten mit niedrigschwelligem Zugang, einheitlichen Qualitätsstandards und kontinuierlicher Professionalisierung des Beratungspersonals unterstützte der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, in seinem Statement. Dabei verwies er insbesondere auch auf die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, deren Umsetzung erst durch ein umfassendes und unabhängiges Beratungsangebot möglich wird. Beratung müsse die Stärken des Menschen erkennen und diese Fördern. Um dies zu gewährleisten bedürfe es für Menschen mit Behinderung konzentrierter Kompetenzen.
DOWNLOAD: Hubert Hüppe, Statement
Podiumsdiskussion – Durch Vernetzung zur Inklusion
In der Podiumsdiskussion wurden gute Ansätze zur Beratung und Inklusion vorgestellt, die zumeist aus Baden-Württemberg stammten. Dies mag ein Zufall bei der Zusammensetzung des Podiums sein, zeichnet das „Ländle“ aber auch aus. Insbesondere die Bemühungen zur Vernetzung der Akteure vor Ort über den Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten hinaus fördern die erfolgreiche Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Lebendig berichtete Mechthild Ziegler, LERNEN FÖRDERN – Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen, von den Schwierigkeiten junger Menschen mit Lernbehinderungen in der beruflichen Orientierung und Ausbildung. Sie benötigten u.a. klare Strukturen und eine einfache Sprache in der Beratung und beruflichen Rehabilitation. Dabei verwies auch sie auf die Bedeutung der Selbstbestimmung der Ratsuchenden bei Unterstützungsmaßnahmen. Strukturen, in denen sich die Ratsuchenden zurechtfinden, sollten durch gut vernetzte Unterstützungsleistungen gewährleistet werden.
Ähnliche Erfahrungen schilderte auch Sönke Asmussen, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, der über die Einführung des Kompetenzerfassungsinstruments „Profil AC“ – entwickelt von den Berufsbildungswerken Waiblingen und Offenburg – berichtete. Dieses wurde in Baden-Württemberg mit großem Erfolg insbesondere an Förder- und Hauptschulen angewendet, um die Stärken der Jugendlichen zu ermitteln und Ihnen frühzeitig Perspektiven aufzuzeigen. Die Ergebnisse unterstützten den Übergang Schule – Beruf, bei dem eine enge Vernetzung aller Beteiligten – Schulen, Arbeitsagenturen, Integrationsämtern, Berufsbildungswerken, Integrationsfachdiensten und Wirtschaft – notwendig ist.
Eine gute Vernetzung fördere auch die berufliche Rehabilitation von Erwachsenen, wie Hubert Seiter, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, berichtete. Die Gemeinsamen Servicestellen in Trägerschaft der Deutschen Rentenversicherung in Baden-Württemberg böten einen Service aus einer Hand und bänden die jeweils zuständigen Akteure ein. Dies erleichtere den Zugang zu Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und fördere somit die berufliche Integration.
Für die Agentur für Arbeit ist die Vernetzung der lokalen Partner in der beruflichen Ausbildung und Rehabilitation, insbesondere mit Schulen und Arbeitgebern von besonderer Bedeutung. Christian Ramm, Agentur für Arbeit Eberswalde, erläuterte in diesem Zusammenhang die enge regionale Vernetzung anhand von Beispielen junger Menschen. Gerade die Berufsberatung für junge Menschen kooperiere eng mit den Schulen, Wirtschaft und Ausbildungseinrichtungen, um frühzeitig Kontakt zu den jungen Menschen aufzubauen und Unterstützungsbedarfe individuell anzupassen.
Mehr Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Trägern beruflicher Rehabilitation wünschte sich indes der Vertreter der Wirtschaft, Christian Somogyi von der Fraport AG. Die Fraport AG habe nicht erst seit der Debatte um den Fachkräftemangel erkannt, dass sich die Investition in die individuelle Förderung ihrer Mitarbeiter mit besonderem Unterstützungsbedarf lohne. Doch stießen Betriebe im „Dschungel der Zuständigkeiten und Formalitäten“ an ihre Grenzen, da Ansprechpartner häufig wechselten und oft nicht eindeutig zu benennen seien. Damit Betriebe zunehmend Menschen mit Behinderungen einstellen, bedürfe es einer auf Kontinuität setzenden Zusammenarbeit.
Kontinuierliche Vernetzung, Abstimmung der Angebote und niedrigschwelliger Zugang sind zentrale Forderungen aus dem Innovationskreis Weiterbildung,3 der von der Bundesbildungsministerin Annette Schavan 2006 einberufen wurde. Die Forderungen werden derzeit in mehreren, durch das BMBF geförderten Projekten und Programmen umgesetzt werden. So verwies Hans Weißmann, Bundesministerium für Bildung und Forschung, auf die Initiative Bildungsketten, die durch die Zusammenführung bestehender Förderinstrumente, die enge Vernetzung aller Akteure und die Gewährleistung eines kontinuierlichen Ansprechpartners den Übergang Schule – Beruf unterstütze. In dem vom BMBF geförderten Verbundprojekt „Beratungsqualität – offener Koordinierungsprozess zur Qualitätsentwicklung“ des nfb und der Universität Heidelberg engagiere sich das BMBF darüber hinaus für mehr Qualität und Professionalität in der Beratung in Bildung, Beruf und Beschäftigung. Das Projekt wurde im Forum 3 vertieft thematisiert.
Beratung im Interesse des Ratsuchenden
Im Forum 1 „Mehr Transparenz und leichterer Zugang – welche Verbesserungen sind aus Sicht der Betroffenen erforderlich und wie lassen sie sich realisieren?“, das von Barbara Vieweg, Sprecherin des Deutschen Behindertenrates, geleitet wurde, berichteten junge Menschen mit Behinderung von ihren Schwierigkeiten und Erfolgen bei der Berufswahl und –ausbildung. Insbesondere die Frage nach Unterstützung und Beratung stand hierbei im Mittelpunkt.
In der Diskussion wurde auf die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation hingewiesen. Die Weiterentwicklung eines ICF-basierten Systems für die berufliche Rehabilitation biete die Chance, die individuellen Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe bezogen auf das konkrete Teilhabeziel transparent und strukturübergreifend – insbesondere auch für die Wirtschaft – darzustellen. Das Instrument könne Menschen mit Behinderung den Zugang zu Unterstützungsleistungen erleichtern und auch den Beratern/innen in ihrer Arbeit helfen.
Die Teilnehmer/innen des Forums betonten, dass sich Beratende und Ratsuchende auf Augenhöhe begegnen sollten und die Interessen der Ratsuchenden stärker berücksichtigt werden müssten. Hierbei müsse der Ermessensspielraum der Berater/innen und Vermittler/innen zugunsten der Ratsuchenden genutzt werden. Junge Menschen mit Behinderungen seien nach ihren Kompetenzen und Interessen und nicht nach Budgets und Maßnahmeplatzkapazitäten zu qualifizieren und zu vermitteln. Viel wichtiger seien die Fachkräftebedarfe des Arbeitsmarktes. Beratung müsse nicht nur ergebnisorientiert sondern auch ergebnisoffen sein. Dies sollte, so die Forderung der Teilnehmer/innen, ein zentrales Grundprinzip professioneller Beratung, auch in „Zwangskontexten“ sein.
Vernetzung für mehr Transparenz im „Dschungel der Zuständigkeiten“
Das Forum 2 „Zuständigkeiten und Finanzierung von Beratung – brauchen wir eine stärkere Vernetzung im Sinne des SGB IX?“ setzte sich unter der Leitung von Dr. Katja Robinson (BAG BBW) mit den Chancen und Möglichkeiten der Zuständigkeitserklärung des §14 SGB IX auseinander. Diese regelt die komplexen Zuständigkeiten zwischen Renten-, Kranken-, Unfallversicherungen u.a. als Rehabilitationsträger bei unterstützenden Leistungen. Hierzu erläuterte Dr. Peter Ullrich (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt) zunächst die Regelungen und verwies dabei auf mehrere richterliche Entscheidungen, die zu mehr Transparenz in der Praxis beitrügen. Er wies vor allem auf die Pflicht zur Entscheidung über die Zuständigkeit eines Trägers – soweit keine klärenden Gutachten einzuholen seien – innerhalb von 14 Tagen hin.
Auch die gemeinsamen Servicestellen, die Regina Labisch (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) vorstellte, sollten den Bürgerinnen und Bürgern mehr Orientierung im „Dschungel“ der Zuständigkeiten im Sinne einer „Lotsenfunktion“ bieten. Allerdings seien diese in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt vorhanden. Ulrich Hartschuh (DRV Baden-Württemberg) zeigte anhand von praktischen Beispielen, wie eine gemeinsame Servicestelle funktioniert und erfolgreich arbeitet. Er unterstrich die Notwendigkeit Gemeinsame Servicestellen auch mit den erforderlichen Mitteln auszustatten.
Dr. Lutz Galiläer (f-bb) erörterte, anhand des Beispiels einer gelungenen Vernetzung im Projekt TrialNet, dass eine verlässliche und strukturierte Zusammenarbeit der Leistungserbringer eine neutrale und angebotsoffene Beratung ermögliche. Die Referenten betonten insbesondere für Menschen mit Behinderung die Notwendigkeit, kontinuierlich arbeitende Netzwerke für eine umfassende Beratung zu schaffen. Heute stellten unterschiedliche Interessenlagen, Zielkonflikte und Konkurrenzen große Herausforderungen an die Netzwerker und Netzwerkarbeit.
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Einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards als gesellschaftlicher Konsens
Im Fokus des von Dr. Bernhard Jenschke, nfb, moderierten Forums 3 „Qualität der Beratung und Kompetenzen der Beratenden – brauchen wir verbindliche Qualitätsstandards und Qualitätsentwicklungsrahmen?“ stand das Projekt „Beratungsqualität in Bildung, Beruf und Beschäftigung – offener Koordinierungsprozess zur Qualitätsentwicklung“, das vom nfb und der Universität Heidelberg durchgeführt und vom BMBF mit einer Zuwendung gefördert wird. Die Projektkoordinatorin, Susanne Schmidtpott (nfb), stellte das Projekt und erste Zwischenergebnisse vor. Sie erläuterte die erarbeiteten Qualitätsmerkmale und den Qualitätsentwicklungsrahmen. Derzeit werden die Zwischenergebnisse in 18 Beratungseinrichtungen erprobt; auch dazu konnten, erste positive Erfahrungen berichtet werden.
In der anschließenden Diskussion zeigte sich die Vielfalt im Feld der Beratung von Menschen mit Behinderungen. Nicht nur die verschiedenen z.T. auch multiplen Behinderungen stellten besondere Herausforderungen an die Qualität der Beratung und an die Kompetenzen der Beratenden sondern auch die jeweiligen Beratungsbereiche, wie z.B. Beratung für Studierende mit psychischen Erkrankungen, Beratung für Jugendliche in der Ausbildung oder für Erwachsene vor einer beruflichen Neuorientierung. Gerade wegen dieser Vielfalt würden einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards benötigt. Insofern begrüßten die Teilnehmer/innen des Forums 3 das Bemühen, mit den im Projekt erarbeiteten Qualitätsmerkmalen einen gesellschaftlichen Konsens über Qualität in der Beratung herbeizuführen. In diesem Kontext wiesen die Teilnehmenden darauf hin, dass Qualität etwas koste und die Träger der Beratung bereit sein müssten, in Qualität und Professionalität zu investieren. Qualitätsstandards in die Förderrichtlinien aufzunehmen, wie dies bereits in anderen Ländern stattfände, sichere den Trägern sowie den Beratenden eine qualitativ hochwertige und professionelle Beratung.
DOWNLOAD: Susanne Schmidtpott: Offener Koordinierungsprozess zur Qualitätsentwicklung in Bildung, Beruf und Beschäftigung
Judith Frübing (Nationales Forum Beratung, nfb)
1 Die Beratungskonzeption ist auch Thema im nfb-Newsletter 01/2011
2 OECD (2010), Sickness, Disability and Work, ISBN: 9789264088849, http://www.oecd.org/document/0/0,3746,de_34968570_34968855_46257920_1_1_1_1,00.html
3 BMBF (Hg.) (2008). Empfehlungen des Innovationskreises Weiterbildung für eine Strategie zur Gestaltung des Lernens im Lebenslauf. Bonn, Berlin.