nfb-Mitgliederversammlung am 04.11.2024 in Berlin

Die Mitgliederversammlung im Jahr 2024 findet am 04.11.2024 von 11 bis 16:30 Uhr im Neuköllner Jugendberatungshaus (Glasower Str. 18, 12051 Berlin) statt. Gemäß § 11 Abs. 5 unserer Satzung laden wir Sie herzlich ein. Die Tagesordnung sowie die weiterführenden Informationen zum Veranstaltungsort und alle benötigten Unterlagen werden im blauen Kasten auf rechten Seite in den kommenden Tagen eingestellt.

Für unsere Planungen bitten wir um eine Anmeldung, diese ist ab sofort per Mail oder über das Anmeldeformular unten auf dieser Seite möglich.

Ebenso können Sie ab sofort Anträge zur Mitgliederversammlung per Mail an info@forum-beratung.de einrichen. Diese werden anschließend ebenso allen Mitgliedern auf dieser Seite bekannt gegeben.

Viele Grüße
Olaf Craney

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

Top 1: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
Top 2: Bestimmung einer Versammlungsleitung und einer Protokollführung
Top 3: Festlegung der Tagesordnung
Top 4: Vorstellungsrunde und Begrüßung neuer Mitglieder
Top 5: Genehmigung des Protokolls der MV 2023
Top 6: Tätigkeitsbericht des Vorstands mit Ausblick auf das Jahr 2025
Top 7: Finanzbericht 2023
Top 8: Bericht der Kassenprüferin/-des Kassenprüfers ggfs. mit Entlastung des Vorstands
Top 9: Nachwahlen für den Vorstand
a. Ggfs. Wahl einer Schatzmeisterin/ eines Schatzmeisters
b. Ggfs. Wahl einer stellv. Vorsitzenden/ eines stellv. Vorsitzenden
c. Ggfs. Wahl von Beisitzerinnen und Beistzern
Top 10: Wahl der Kassenprüferinnen für die nächste Periode
Top 11: Berichte aus den Arbeitsgruppen des nfb mit Beratung der weiteren Vorhaben
a. Kompetenzanforderungen für BBB-Beraterinnen und Digitalisierung der Beratung
b. Informationen zu Forschungs- und Förderinitiativen sowie Ergebnissen der Beratungsforschung
c. Transparenz von Angeboten, deren Inanspruchnahme sowie Monitoring- und Berichtssysteme
d. Kommunikation und Vernetzung unter den Verbänden
Top 12: Beratung und Beschlussfassung von Anträgen an die Mitgliedervesammlung
Top 13: Verschiedenes

Auszug aus der Satzung des nfb: „…Bei Abstimmungen haben nur Ordentliche Mitglieder Stimmrecht. Organisationen bzw. Institutionen oder Verbände haben 2 Stimmen, alle anderen ordentlichen Mitglieder (in der Regel Einzelpersonen) haben 1 Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Berechtigung zur Stimmabgabe ist nachzuweisen […] Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Fünftel der Vereinsmitglieder anwesend ist. Wird die Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung festgestellt, ist mit einer Frist von nicht unter einem Monat und nicht über drei Monaten zu einer Versammlung mit derselben Tagesordnung erneut einzuladen. Diese ist in jedem Fall beschlussfähig…“

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