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Online-Seminar: Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und erhalten: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Stufenweise Wiedereingliederung (SWE)
16.05., 9:30 Uhr – 13:30
Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ein BEM hilft, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und letztlich das Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen zu sichern. Damit dies gelingt, kann die stufenweise Wiedereingliederung (SWE) einen wichtigen Beitrag leisten, um den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, bei einer Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.