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Regionale Netzwerkveranstaltung für Reha-Träger in NRW: Region Westfalen

06.06., 9:30 Uhr – 17:00

Mit der Novellierung des SGB IX wurde besonders die Zusammenarbeit zwischen den Rehabilitationsträgern, aber auch mit weiteren Akteuren der Rehabilitation, verbindlich geregelt. Neue Verfahrensregeln wie die Turbo-Klärung, Beteiligung anderer Träger, Teilhabeplanung, Teilhabeplankonferenz, eine neue Beratungsstruktur sowie enge gesetzliche Fristen im Antragsverfahren für alle Träger, machen die Vernetzung untereinander notwendig. Viele Abstimmungen, vor allem in der frühen Phase der Beratung, Bedarfserkennung und -ermittlung, lassen sich effizienter durchführen, wenn Ansprechpartnerinnen und -partner bei Beratungsstellen und Reha-Trägern sich kennen. Wer sich kennt, kann ggf. auch kurzfristig in Kontakt treten. Absprachen sind dann schneller getroffen und sorgen u. a. für eine Beschleunigung im Antragsverfahren.
Um das eigene Netzwerk zu anderen Reha-Trägern und Beratungsstellen auszubauen, benötigt es Gelegenheiten, solche Kontakte zu knüpfen. Ein Netzwerktreffen ist hierfür das passende Format und fördert zusätzlich die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure.

150EUR

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.

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