Workshopbericht 3 vom 13.11.2023

Transparenz von Angeboten, deren Inanspruchnahme sowie Monitoring- und Berichtssysteme

Moderatoren: Olaf Craney und Karen Schober

In der Mitgliederbefragung zu den künftigen Arbeitsschwerpunkten des nfb wurden die beiden Handlungsfelder „Monitoring und Berichtssysteme“ sowie „Transparenz der Beratungsangebote und der Beratungsinanspruchnahme“ relativ hoch gewichtet.

Ziel des Workshops war es, von den Mitgliedern, die diese Statements hoch gewichtet haben, zu erfahren, weshalb ihnen diese Aufgabenfelder besonders wichtig für die Arbeit des nfb sind, was sie im Konkreten sich darunter vorstellen, welche Anliegen sie mit diesen Aufgaben verbinden und welche möglichen Realisierungs- und Umsetzungsschritte sie sich vorstellen können bzw. dem Vorstand empfehlen würden.
An dem Workshop nahmen außer den beiden Moderator*innen (Olaf Craney und Karen Schober) vier Mitglieder teil (Renate-Anny Böning/involas; Dr. Bernhard Jenschke; Elisabeth Tadzidilinoff/G.I.B.; Svea Wagner/Landeshauptstadt München).
Als Impuls für die Diskussion lagen Beiträge von drei Mitgliedern bzw. Mitgliedsorganisationen vor, in denen die Gründe für die Einführung eines Monitorings und Berichtssystems in der Organisation sowie die Erfahrungen mit diesen Instrumenten und Anregungen für die notwendigen Maßnahmen und Schritte zur Realisierung vorgestellt wurden. Die Beiträge kamen von Renate Böning, Martin Partner und Ute Roloff.

Ein Ziel für ein regelmäßiges Monitoring und Berichtssystem in der BBB-Beratung könnte z.B. darin bestehen, dass künftig – wenn die entsprechende Datenlage dies ermöglicht – der Nationale Bildungsbericht ein Kapitel über den Stand und die Entwicklung der Bildungsberatung enthält. Die Teilnehmerinnen waren sich einig, dass Transparenz über die Beratungsangebote ein gemeinsames Anliegen aller Akteure im Feld BBB-Beratung ist: der (potenziellen) Ratsuchenden, der Beratungseinrichtungen und der Beratenden sowie der politischen Entscheidungsträger und Geldgeber. Dies gilt insbesondere für die Akteure auf regionaler/lokaler Ebene. Transparenz über Beratungsangebote und -strukturen ist aber auch für die politisch Verantwortlichen auf nationaler Ebene eine wesentliche Voraussetzung für die Gestaltung der BBB-Beratungslandschaft. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang u.a. die Frage, welche Zielgruppen/Anspruchsgruppen erreicht und welche nicht erreicht werden sowie die Frage, ob und wo es sinnvolle oder auch dysfunktionale Parallelstrukturen im Beratungsangebot gibt. Die Herstellung von Transparenz erfordert ein kontinuierliches Monitoring wichtiger Eckdaten des Beratungsgeschehens und eine entsprechende kontinuierliche (öffentliche) Berichterstattung über Stand und Entwicklung der BBB-Beratung. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die für das Monitoring notwendige Dokumentation und Datenerhebung für die Beratenden und die Einrichtungen auch eine zusätzliche Belastung für die tägliche Arbeit darstellen. Aufwand und Nutzen müssten sorgfältig abgewogen werden und es bedarf einer überzeugenden Vorteilsübersetzung, um den Nutzen für die betroffenen Beraterinnen deutlich zu machen. Hierzu wurden zwei wichtige Aspekte genannt:

  • Die Ergebnisse des Monitorings dienen für die Beratenden und die Einrichtungen zur Qualitätssicherung der eigenen Arbeit.
  • Kontinuierliches Monitoring und ein regelmäßiges Berichtssystem tragen entscheidend dazu bei, Beratung im gesellschaftlichen und politischen Raum „sichtbar“ zu machen und die Inanspruchnahme bei potenziellen Kund*innen zu erhöhen.

Weitere Maßnahmen und Schritte
Bei der Frage, welcher weiteren Maßnahmen und Schritte es auf dem Weg zu einem (umfassenden) Monitoring und Berichtssystem bedarf, waren sich die Teilnehmenden einig, dass ein solches Vorhaben einen langen Atem brauche und nur schrittweise durch Einbeziehung aller Akteure, Stakeholder und Betroffen in Angriff genommen werden könne. Folgende Aktivitäten und Schritte wurden vorgeschlagen:

  • Zielklärung: Welche Ziele sollen mit einem Berichtssystem erreicht werden, wie z.B. Optimierung der Beratungsangebote. Soll ein umfassendes Berichtssystem für alle Bildungs- und Erwerbsphasen entwickelt werden oder konzentriert man sich auf spezifische Beratungsfelder wie z.B. die Beratung im Erwerbsleben?
  • Vorteilsübersetzung: Der spezifische Nutzen des Monitorings und eines Berichtssystems für die unterschiedlichen Interessengruppen (Ratsuchende, Berater*innen, Beratungseinrichtungen, Stakeholder) sollte klar herausgearbeitet werden und welche Informationen/Daten werden benötigt, um die Entscheidungsfindung zu verbessern.
  • In einem weiteren Schritt sollte geklärt werden, welche Stakeholder (Ministerien, Institutionen, Verbände etc.) und weitere Adressaten in den Entwicklungsprozess einbezogen werden, um sicherzustellen, dass ein Berichtssystem die nötige Akzeptanz und den gewünschten Effekt erzielt. Damit verbunden ist auch die Frage, welche Zugänge im nfb zu den Stakeholdern bestehen.
  • Zentrales Thema ist die Frage der Datengrundlage und -gewinnung. Welche Daten werden benötigt, stehen diese Verfügung und wie kann man mit den Daten arbeiten?
  • Für die Datensammlung und Datenerhebungen muss geprüft werden, auf welche ohnehin bereits vorhandenen Daten zurückgegriffen werden kann, d.h. auch ob Ministerien oder z.B. die BA den Zugriff auf die bei ihnen gespeicherten Daten erlauben.
  • Zunächst sollte ein Bezugsrahmen („Framework“) geeigneter Indikatoren und Erhebungsmethoden entwickelt werden.
  • Der Vorschlag für einen Bezugsrahmen sollte mit den wichtigsten Akteuren und Stakeholdern sowie mit Vertretern der Beratungswissenschaft und Beratungsforschung diskutiert werden. Selbstverständlich müssen auch die relevanten Bundes- und Landesministerien eingebunden werden, auch im Hinblick auf die Finanzierung/Förderung dieser Aktivitäten.
  • Hierfür würde sich die Einrichtung von sog. „Fachdialogen“ anbieten, in denen beispielsweise die in den meisten Bundesländern bestehenden Landesnetzwerke für BBB-Beratung eine wichtige Rolle spielen sollten.
  • Auch Fachtagungen des nfb zum Thema „Monitoring und Berichtssysteme in der BBB-Beratung“ in Kooperation mit nfb-Mitgliedsverbänden und weiteren interessierten Partnern könnten ein Forum zur Diskussion des Vorhabens bilden.
  • Ein wichtiges Anliegen der Teilnehmenden war es, nicht nur quantitative Daten zu erfassen, sondern auch qualitative Erhebungsmethoden einzusetzen, z.B. bei der Befragung von Ratsuchenden bzw. potenziellen Beratungskund*innen.
  • Man sollte auch prüfen, ob und inwieweit man sich mit entsprechenden (qualitativen und quantitativen) Fragen zur Bildungsberatung in bestehende Großprojekte wie z.B. das Sozioökonomische Panel (SOEP) oder das Nationale Bildungspanel (NEPS) einbringen könnte, um eine entsprechende Datenbasis aufzubauen.

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