Workshop B3

Personenbezogene Zertifizierungen – Berufsbegleitende Anerkennung von Kompetenzen

a) Zertifizierung von Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung

Dr. Susanne Lehmann, Christian Spahn, Weiterbildung Hessen e.V., Frankfurt/Main

Das Gütesiegel „Zertifizierte Beraterin“ bzw. „Zertifizierter Berater“ wurde 2015 als zentrales Instrument zur Qualitätssicherung und -standardisierung eingeführt und ist vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen anerkannt als geeigneter Nachweis der Qualitätssicherung von Beratungstätigkeit im Rahmen der Programme zur beruflichen Bildung (Bildungscoaches, Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule, Mobilitätsberatung der hessischen Wirtschaft). Darüber hinaus steht das Zertifizierungs­verfahren von Weiterbildung Hessen e.V. allen interessierten Beratungspersonen offen.

Mit der personenbezogenen, trägerunabhängigen Zertifizierung wird die individuelle Beratungskompetenz der Beratungspersonen sichergestellt sowie ein standardisierter Katalog von Qualitätskriterien für die Qualifizierungsberatung etabliert und durchgesetzt.

b) Kompetenz braucht Anerkennung

Mag.a Irmgard Stieglmayer, Weiterbildungsakademie (wba), Wien

Die Weiterbildungsakademie (wba) in Wien zertifiziert und diplomiert Erwachsenenbildner*innen, die im Training, im Bildungsmanagement, in der Beratung oder im öffentlichen Bibliothekswesen tätig sind. In einer praxisbegleitenden Kompetenzanerkennung werden formal, non-formal und informell erworbenen Kompetenzen zu anerkannten Abschlüssen gebündelt und sichtbar gemacht. Die wba-Abschlüsse sind dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) zugeordnet und damit mit anderen europäischen Qualifikationen vergleichbar (wba-Zertifikat auf NQR Niveau 5 und wba-Diplom auf NQR Niveau 6).

Moderation:
Susanne Loibl, Leitung Schule, Beruf, Weiterbildung der Bildungsberatung Landeshauptstadt München

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